Wartung Rettungsinsel

Wir warten für Sie Rettungsinseln seit 1977.

Durch den Einsatz einer Rettungsinsel in küstennahen Gebieten und auf hoher See auf Booten und Yachten wird die Sicherheit an Bord für die Crew stark erhöht. Die regelmäßige Wartung Ihrer Rettungsinsel sichert die Funktion und ordnungsgemäße Ausstattung für Ihr Überleben auf See. Turnusmäßig besuchen wir Trainingskurse der Hersteller um die Zertifizierung zu erhalten und damit wir Ihre Rettungsinsel sicher warten können. Natürlich können Sie mit unserem Wartungsteam auch einen Besichtigungstermin für Ihre Insel vereinbaren.

Für folgende Hersteller sind wir eine zertifizierte & autorisierte Wartungsstation:

Plastimo Rettungsinseln Zodiac RettungsinselnBombard Rettungsinseln SeaCurity AWN awnAWN-Rettungsinseln

In den Wartungspauschalen sind folgende Arbeiten gem. Unserer Prüfanweisung enthalten:

  1. Auspacken des Floßes und Prüfung der Verpackung.
  2. Aufblasen des Floßes mit gereinigter Pressluft (nicht über die Pressgasflasche der Insel aktiviert!) und visuelle Prüfung.
  3. Prüfung der Nahtverbindungen.
  4. Kontrolle der Fülleinrichtung und ggf. der Hochdruckschläuche.
  5. Kontrolle der Beleuchtungsanlage incl. der Batterien (soweit vorhanden).
  6. Luftdichtigkeitskontrolle incl. Recktest.
  7. Prüfung der Überdruckventile auf korrekten Öffnungs- und Schließdruck.
  8. Überprüfung der Notpack- / Standardausstattung auf Verfallbarkeitsdaten.
  9. Erneuerung der Teile, deren Verfalldatum nicht ausreichend ist. (Gegen Berechnung)
  10. Erneuerung von Dichtungen.
  11. Entlüftung und einsatzbereites Verpacken.
  12. Container reinigen.
  13. Anbringen der Serviceplakette.
  14. Ausfertigen des Prüfprotokolls und der Logkarte.
  15. Kostenvoranschläge bzw. Überprüfung von Rettungsinseln die sich dann als irreparabel herausstellen, werden mit Euro 45,- in Rechnung gestellt. Dieser Betrag wird bei Auftragserteilung bzw. Neukauf einer Rettungsinsel verrechnet.
  16. Die Entsorgung der defekten Rettungsinsel wird mit 75,- € in Rechnung gestellt.
  17. Evtl. erforderliche Ersatzmaterialien, Beschriftung,  Reparaturen und angefallene Frachtkosten werden gesondert berechnet.