Rauchsignal, orange, 3 Minuten
Geeignet für den Wassersportbereich.
Tagessignal zur Positionsmarkierung im Seenotfall. Zugelassen nach SOLAS
Rauchdauer 3 min, Rauchfarbe orange, Zündung mit Reißzünder
Gewicht 370g
Freiverkäuflich ab 18 Jahre, Verkauf nur in den Geschäftsräumen Holzstr.8, 40221 Düsseldorf
ABSCHNITT 2 MÖGLICHE GEFAHREN
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] [1] H204 - Explosivstoff,
SIGNALWORT: ACHTUNG
Gefahrenhinweise H204 Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng-und Wurfstücke.
SICHERHEITSHINWEISE: Prävention P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P250 Nicht schleifen/stoßen/quellen reiben. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P240 Behälter und zu befüllende Anlage erden.
SICHERHEITSHINWEISE: Reaktion P370+P380 Bei Brand: Umgebung räumen. P372 Explosionsgefahr bei Brand. P374 Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmaßnahmen aus angemessener Entfernung. P373 KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht.
SICHERHEITSHINWEISE: Aufbewahrung P401 Nach den örtlichen Bestimmungen für Sprengstoffe aufbewahren. SICHERHEITSHINWEISE: Entsorgung P501 Inhalt/Behälter der Entsorgung gemäß den örtlichen Vorschriften zuführen REACh - Art.57-59: Die Gemisch nicht enthalten Substances of Very High Concern (SVHC) auf der SDS Druckdatum.
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] [1] H204 - Explosivstoff,
SIGNALWORT: ACHTUNG
Gefahrenhinweise H204 Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng-und Wurfstücke.
SICHERHEITSHINWEISE: Prävention P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P250 Nicht schleifen/stoßen/quellen reiben. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P240 Behälter und zu befüllende Anlage erden.
SICHERHEITSHINWEISE: Reaktion P370+P380 Bei Brand: Umgebung räumen. P372 Explosionsgefahr bei Brand. P374 Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmaßnahmen aus angemessener Entfernung. P373 KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht.
SICHERHEITSHINWEISE: Aufbewahrung P401 Nach den örtlichen Bestimmungen für Sprengstoffe aufbewahren. SICHERHEITSHINWEISE: Entsorgung P501 Inhalt/Behälter der Entsorgung gemäß den örtlichen Vorschriften zuführen REACh - Art.57-59: Die Gemisch nicht enthalten Substances of Very High Concern (SVHC) auf der SDS Druckdatum.